Im Schnelltestzentrum können Sie einen Antigen-Schnelltet durchführen. Am Check-In erhalten sie einen QR-Code. Über diesen wird ihnen das Testergebnis nach ca. 15-30 Minuten auf ihrem Smartphone angezeigt.
In unseren Stationen können Sie Ihren Antigen-Schnelltest durchführen:
Info: Im Übrigen können auch andere Nachweise erbracht werden, sofern diese den Testgrund ausreichend darlegen.
Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben nach §4a:
Berechtigte Personengruppe
Nachweis
Besucherinnen und Besucher in unter anderem folgenden Einrichtungen:
Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
Selbstauskunft
Behandelte, Bewohnerinnen und Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
Bescheinigung der Einrichtung oder anderer Nachweis, der den Testgrund ausreichend darlegt.
Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
Vorlage eines entsprechenden Bescheides oder anderer Nachweis, der den Testgrund ausreichend darlegt.
Pflegende Angehörige
Selbstauskunft, Beleg über Pflegestatus oder anderer Nachweis, der den Testgrund ausreichend darlegt.
Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Isolation erforderlich ist („Freitesten“)
Vorlage der schriftlichen Isolationsanordnung des Gesundheitsamts oder eines positiven PCR-Testergebnisses, das maximal 21 Tage zurückliegt und bei medizinischem Personal Nachweis der beruflichen Tätigkeit oder anderer Nachweis, der den Testgrund ausreichend darlegt.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass durch die CoronaVO der meisten Bundesländer keine „Freitestung“ mehr notwendig ist. Ein positives PCR Ergebnis ist daher kein pauschaler Nachweisgrund in dieser Kategorie. Falls durch einen Sonderfall z.B. Arbeit im medizinischen Pflegebereich dennoch ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist, muss der Nachweis schriftlich vorliegen.
Die Korrektheit Ihres erbrachten Nachweis bestätigen Sie uns in einer Selbstauskunft die automatisch und digital innerhalb Ihrer Buchung/Registrierung erstellt wird. Ihre Angaben werden auf Ihrem Ergebnisblatt vor Ort ausgedruckt. Sie bestätigen diese mit Ihrer Signatur.
Für Antigen Schnelltests (Bürgertests) können Sie sich bitte für unsere Schnelltest-Kundenkarte registrieren. Mit der Kundenkarte wird Ihr Testgrund vor Ort durch unser Personal erfasst und Sie können jederzeit zu den Öffnungszeiten erscheinen.
Für alle Bürgertestungen ist Ihre Pass- oder Ausweisnummer eine Pflichtangabe. Bitte geben Sie diese in der Kundenkartenregistrierung an.
Die Korrektheit Ihres erbrachten Nachweis bestätigen Sie uns in einer Selbstauskunft, die automatisch und digital innerhalb Ihrer Buchung/Registrierung erstellt wird. Ihre Angaben werden auf Ihrem Ergebnisblatt vor Ort ausgedruckt und Sie bestätigen diese mit Ihrer Signatur.
Bitte halten Sie zur persönlichen Identifizierung Ihr Ausweisdokument bereit. Bei kostenlosen Antigen-Tests benötigen wir verpflichtend Ihre Ausweisnummer. Für einen kostenpflichtigen Test bringen Sie bitte ein geeignetes Zahlungsmittel für die Kartenzahlung z.B. Bankkarte mit. Barzahlung ist nicht möglich.
Mit der Schnelltest-Kundenkarte erhalten Sie Antigen- und Bürgertests ohne Terminbuchung. Mit einer Registrierung können Sie unbegrenzt oft testen. Die Schnelltest-Kundenkarte ist neben unseren Stationen an allen Covid-Schnelltestzentren in Deutschland gültig.
Wenn Sie eine Kundenkarte haben sind Ihre Daten bereits hinterlegt. Dies verkürzt den Ablauf und die Wartezeit vor Ort.
Der Corona Schnelltest dient dem Nachweis eines spezifischen COVID-19-Antigens im Nasen-Rachen-Raum. Er gibt der getesteten Person schnellstmögliche Auskunft, ob eine Infektion vorliegt. Durch die rechtzeitige Erkennung und Handlungsmöglichkeit trägt der Test zu einem hohen Anteil dazu bei, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und einzudämmen.
Der COVID-19- Antigen Schnelltest wird durch medizinisches Fachpersonal und strengen Hygienevorschriften durchgeführt.
Unsere Schnelltests werden mit der digitalen Testabwicklung SODA ausgewertet. Dabei stehen Sicherheit und Datenschutz an erster Stelle.
Manche Länder erlauben Antigen Schnelltests für die Einreise. Deshalb bieten wir für Sie zusätzlich ein Formular auf Englisch an, auf dem Sie Ihre Passnummer angeben können.
Falls Sie dieses Formular benötigen, buchen Sie bitte den kostenpflichtigen Antigen Schnelltest (14,90 €) und geben bei der Buchung bitte Ihre Reisepass oder Ausweisnummer an. Die Nummer erscheint auf dem Befund sowohl als auch auf der PDF Kopie die sie beim beim scannen des QR-Codes links unten downloaden können. Beim kostenlosen Bürgertest kann die Ausweisnummer nicht aufgedruckt werden.
Sollten Sie innerhalb der EU reisen und dafür ein EU-Zertifikat benötigen, wählen Sie bitte in der Buchung die Datenübertragung an die Corona-Warn-App aus. Das EU Zertifikat kann dann in der Corona Warn App erstellt werden.
Achtung: Um mit einem Antigen Schnelltest zu reisen, vergewissern Sie sich bitte zuerst, ob alle Länder, Transitländer, Airlines, Buslinien usw. diesen Test akzeptieren und wie alt dieser sein darf. Wir empfehlen insbesondere für lange Reisen einen PCR Test zu machen.
Die von unseren Stationen verwendeten Antigen-Schnelltests sind bei der BfArM gelistet.
Bfarm Nummer: “AT120/20”
Diese Tests sind vom Paul-Ehrlich Institut evaluiert und beim BfArm gelistet. Der Test wird als Nasen-Rachenabstrich durchgeführt.
• Vom Paul-Ehrlich Institut evaluiert
• BfArm gelistet & zugelassen (BfArM Test ID: AT120/20)
• CE Zertifiziert